Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein
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Grund- und Hauptschule
Aufgabe:1 (von 30)
Sie werden als Klassenlehrerin bzw. als Klassenlehrer gebeten, eine Schülerin für eine Woche zu beurlauben. Die ältere Schwester besucht dieselbe Schule und soll ebenfalls beurlaubt werden. Überprüfen Sie folgende Aussagen!
Bei Geschwistern entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der beteiligten Klassenleitungen.
Den Urlaubsantrag reichen Sie mit einer Stellungnahme an die Schulleiterin oder den Schulleiter weiter.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter beruft eine gemeinsame Klassenkonferenz der betroffenen Klassen ein, lässt den Fall beraten und eine Entscheidung herbeiführen.
Sie beurlauben beide Kinder, da Sie diese nach der Dienstordnung bis zu sechs Tagen beurlauben können.
Sie beurlauben Ihre Schülerin, müssen aber dafür Sorge tragen, dass die versäumten Lerninhalte nachgearbeitet werden.